Um die Ausbildung bei der Kantonspolizei Bern zu starten, erfüllen Sie bestimmte persönliche, schulische, gesundheitliche und sportliche Voraussetzungen.
- Ich bin Schweizer Bürger/-in
- Ich bin bei Ausbildungsbeginn mindestens 21 Jahre alt
- Ich habe den Führerausweis Kategorie B
Mehr erfahren zu den Ausweiskategorien - Ich spreche und schreibe sehr gut Deutsch
- Ich habe eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), die Fachmittelschule, die Matura oder eine höhere Ausbildung abgeschlossen
- Militärdienst ist keine zwingende Voraussetzung. Falls ich dienstpflichtig bin, habe ich die Rekrutenschule absolviert oder den langen Zivildiensteinsatz von 186 Tagen geleistet. Falls ich militär- und/oder schutzdienstuntauglich bin, gebe ich in der Bewerbung den Grund an
- Ich habe einen guten Leumund, das heisst unter anderem keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister. Ich lebe in geregelten finanziellen Verhältnissen und bezahle meine laufenden Steuerrechnungen fristgerecht
- Ich beherrsche die Zehnfinger-Blindschreibemethode, so dass ich den 10-minütigen Test anlässlich des Ausbildungsstartes bestehe: Mindestens 100 Zeichen in der Minute, maximal 10 Fehler (Übungen)
- Ich kann mit den gängigen Microsoft Office-Anwendungen arbeiten
Ich nehme mit Human Resources Kontakt auf, wenn ich ...
- einen zweijährigen Berufsabschluss mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringe
- keinen Ausbildungsabschluss, jedoch mindestens sieben Jahre Berufserfahrung zu 100 Prozent vorweisen kann.
- Ich bin gesund, sportlich und leistungsfähig
- Sehfähigkeit: beidseitig mind. 0,8 oder ein Auge 1,0, das andere mind. 0,6; kein Schielen, kein Doppelsehen, keine Einschränkung des stereoskopischen Sehens
- Ich kann ohne Schwimmbrille oder andere Hilfsmittel: 400 Meter in maximal 11 Minuten schwimmen, 10 Meter Streckentauchen und in 2 Metern Tiefe nach einem Gegenstand tauchen
Bei gesundheitlichen Einschränkungen nehme ich Kontakt mit Human Resources auf.
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