Damit Sie in die Ausbildung zur Polizeilichen Fallbearbeiterin oder zum Polizeilichen Fallbearbeiter starten können, erfüllen Sie bestimmte persönliche, schulische, gesundheitliche und sportliche Voraussetzungen.
- Ich bin Schweizer Bürger/-in
- Ich bin bei Ausbildungsbeginn mindestens 21 Jahre alt
- Ich habe von Vorteil den Führerausweis Kategorie B
Mehr erfahren zu den Ausweiskategorien - Ich spreche und schreibe sehr gut Deutsch
- Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Französisch, sind von Vorteil
- Ich habe eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), die Fachmittelschule, die Matura oder eine höhere Ausbildung abgeschlossen
- Ich bringe einen kaufmännischen Hintergrund mit (nachweisbar durch entsprechende Berufserfahrung oder absolvierte Ausbildungen)
- Militärdienst ist keine zwingende Voraussetzung. Falls ich dienstpflichtig bin, habe ich die Rekrutenschule absolviert oder den langen Zivildiensteinsatz von 186 Tagen geleistet. Falls ich militär- und/oder schutzdienstuntauglich bin, gebe ich in der Bewerbung den Grund an
- Ich habe einen guten Leumund, das heisst unter anderem keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister. Ich lebe in geregelten finanziellen Verhältnissen und bezahle meine laufenden Steuerrechnungen fristgerecht
- Ich beherrsche die Zehnfinger-Blindschreibemethode, so dass ich den 10-minütigen Test anlässlich des Ausbildungsstartes bestehe: Mindestens 1500 Zeichen in der Minute in zehn Minuten, maximal 1% Fehler (Übungen)
- Ich kann mit den gängigen Microsoft Office-Anwendungen arbeiten
Ich nehme mit Human Resources Kontakt auf, wenn ich ...
- einen zweijährigen Berufsabschluss mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringe
- keinen Ausbildungsabschluss, jedoch mindestens sieben Jahre Berufserfahrung zu 100 Prozent vorweisen kann.
- Ich bin leistungsfähig und fühle mich den beschriebenen Herausforderungen gewachsen
- Ich bringe die Bereitschaft sowie eine sportliche Grundfitness und Beweglichkeit mit, um mich in Selbstverteidigung und persönlicher Sicherheit ausbilden zu lassen
Bei gesundheitlichen Einschränkungen nehme ich Kontakt mit Human Resources auf.
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