Um die Ausbildung als Botschaftschützer/-in zu starten, erfüllen Sie bestimmte persönliche, schulische, gesundheitliche und sportliche Voraussetzungen.
- Ich bin Schweizer Bürger/-in
- Ich bin bei Ausbildungsbeginn mindestens 21 Jahre alt
- Ich habe den Führerausweis Kategorie B
Mehr erfahren zu den Ausweiskategorien - Ich spreche und schreibe gut Deutsch
- Ich bringe eine gute Allgemeinbildung mit
- Ich habe entweder eine Berufslehre mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) resp. eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Fachmittelschule, Fachmaturität, gymnasiale Maturität) abgeschlossen, oder ich weise keinen Ausbildungsabschluss vor, jedoch mindestens fünf Jahre Berufserfahrung zu 100 %
- Militärdienst ist keine zwingende Voraussetzung. Falls ich dienstpflichtig bin, habe ich die Rekrutenschule absolviert oder den langen Zivildiensteinsatz von 186 Tagen geleistet. Falls ich militär- und/oder schutzdienstuntauglich bin, gebe ich in der Bewerbung den Grund an
- Ich habe einen guten Leumund, das heisst unter anderem keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister. Ich lebe in geregelten finanziellen Verhältnissen und bezahle meine laufenden Steuerrechnungen fristgerecht
- Ich beherrsche die Zehnfinger-Blindschreibemethode, so dass ich den 10-minütigen Test anlässlich des Ausbildungsstartes bestehe: Mindestens 100 Zeichen in der Minute, maximal 10 Fehler (Übungen)
- Ich kann mit den gängigen Microsoft Office-Anwendungen arbeiten
- Ich bin gesund, sportlich und leistungsfähig
- Sehfähigkeit: beidseitig mind. 0,8 oder ein Auge 1,0, das andere mind. 0,6; kein Schielen, kein Doppelsehen, keine Einschränkung des stereoskopischen Sehens
- Ich kann ohne Schwimmbrille oder andere Hilfsmittel: 400 Meter in maximal 11 Minuten schwimmen, 10 Meter Streckentauchen und in 2 Metern Tiefe nach einem Gegenstand tauchen
Bei gesundheitlichen Einschränkungen nehme ich Kontakt mit Human Resources auf.
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